Haftungsfallen beim Immobilienverkauf

Beim Verkauf einer Immobilie haften Verkäufer grundsätzlich für zugesicherte sowie gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften des Objekts. Welche Eigenschaften erwartet werden dürfen, hängt jedoch stark vom Zustand und Alter der Immobilie ab. Ein Neubau wird rechtlich anders beurteilt als ein älteres, bereits stark genutztes Objekt. Um spätere Streitigkeiten oder Gewährleistungsansprüche zu vermeiden, sollten Verkäufer besonders sorgfältig mit Angaben zur Immobilie umgehen. Wichtig ist, keine falschen Versprechungen zu machen und bekannte Mängel oder Besonderheiten offen anzusprechen. Dazu zählen etwa Feuchtigkeitsschäden, technische Probleme oder rechtliche Besonderheiten. Auch bei Grundstücksgrößen ist Vorsicht geboten: Ist ein Grundstück nicht im digitalen Grenzkataster eingetragen, kann die tatsächliche Fläche abweichen. In solchen Fällen sollte kein exaktes Flächenmaß garantiert werden. Eine professionelle Begleitung durch einen Immobilienexperten hilft, Risiken zu minimieren und den Verkauf sicher abzuwickeln.

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