Von Zäunen, Hecken und Mauern

Ob man sein Grundstück eingrenzt oder nicht, kann vom Nachbarn nicht grundsätzlich verhindert werden. Es steht dem jeweiligen Grundeigentümer frei, darüber zu entscheiden.

Im Vorarlberger Baugesetz findet sich die Bestimmung, dass Zäune oder Mauern, eine maximale Höhe von 1,8 Metern haben dürfen. Pflanzen und sogenannte grüne Zäune finden sich naturgemäß nicht im Vorarlberger Baugesetz wieder. Hier ist auf das allgemeine Nachbarschaftsrecht nach ABGB zu verweisen. Ein Nachbar muss daher eine Hecke akzeptieren, deren Höhe nicht ein ortsübliches Maß überschreitet.

Eine Hecke darf nicht unbegrenzt nach oben wachsen und etwa die Lichtverhältnisse auf dem Nachbargrundstück komplett einschränken. Die Bestimmung ist aber vage formuliert und kann von verschiedenen Standpunkten betrachtet werden. So kommt es regelmäßig zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Im Übrigen dürfen Äste und Blätter, die über das Grundstück ragen vom jeweiligen Eigentümer abgeschnitten werden. Hierbei muss er aber sorgfältig und fachmännisch vorgehen.

Äste und Blätter, die auf das eigene Grundstück ragen, dürfen abgeschnitten werden. Hierbei muss aber sorgfältig und fachmännisch vorgegangen werden.

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Mag.iur. Bernd Hagen M.A.
Mag.iur. Bernd Hagen M.A.
Geschäftsführung, Allg. beeid. und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien, Obmann-Stv. Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Vorarlberg