Vorsicht Haftungsfallen: Was Verkäufer beachten sollten
Verkäufervon Immobilien tragen im Rahmen der Gewährleistung eine erhebliche Verantwortung. Sie müssen sowohl für vertraglich zugesicherte Eigenschaften als auch für jene Merkmale einstehen, die „üblicherweise“ erwartet werden dürfen. Was als „gewöhnlich vorausgesetzt“gilt,hängtstarkvomjeweiligen Objekt ab: Ein Neubau wird anders bewertet als eine ältere, stark genutzte Immobilie. Um Haftungsfallen zu vermeiden, ist es entscheidend, keine ungenauen oder beschönigenden Aussagen zu treffen. Sämtliche bekannten Mängel sollten transparent offengelegt werden. Auch bei Flächenangaben ist Vorsicht geboten: Ist ein Grundstück nicht im digitalen Grenzkataster eingetragen, können Abweichungen auftreten. Verkäufer sollten daher keine exakten Maße garantieren, wenn diese nicht eindeutig belegt sind. Sorgfalt, Ehrlichkeit und vollständige Information sind der beste Schutz vor späteren Ansprüchen.