Wichtige Mietvertragsklauseln

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Mieter wie auch Vermieter ihre Mietverträge gar nicht oder nur sehr oberflächlich prüfen.

Dieses Vertrauen ist glücklicherweise zwar oft gerechtfertigt. Die wichtigsten Bestimmungen sollten aber von beiden Parteien jedenfalls vor der Unterschrift geprüft werden, um spätere Streitereien zu vermeiden.

  • Die Höhe des Mietzinses – entspricht sie dem vereinbarten?
  • Der Umfang der Betriebskosten – war das so klar vereinbart?
  • die Höhe der Kaution
  • Welche Nutzungsrechte sind zusätzlich umfasst (Keller, Garten und Gemeinschaftsräume)?
  • Bestehende Mängel – sind Teile der Wohnung bei Einzug schon in schlechtem Zustand?

Zusätzliche Klauseln sind in Österreich nur in beschränktem Umfang möglich. Nach aktueller Rechtsprechung ist eine generelle Ausmalpflicht unzulässig. Diese wäre nur zulässig, wenn ein Mieter die Wohnung in einem nicht ortsüblichen Farbton ausgemalt hätte.

Was ein "ortsüblicher" Farbton ist, ist nicht definiert und muss im Einzelfall entschieden werden. Grelle oder schwarze Wände sind wieder weiß zu streichen.

Wir sind da.

Nah an Ihrer Seite. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen, Aufgaben und Wünsche.

Mag.iur. Bernd Hagen M.A.
Mag.iur. Bernd Hagen M.A.
Geschäftsführung, Allg. beeid. und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien, Obmann-Stv. Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Vorarlberg