Die Bankgarantie

Unter einer Bankgarantie versteht man, dass sich ein inländisches Kreditinstitut (Bank) verpflichtetet, für den Fall einzustehen, dass ihr Bankkunde eine vereinbarte Leistung nicht erbringt. Wenn also etwa ein Mieter seine Miete nicht bezahlt und anstelle einer Kaution eine Bankgarantie beim Vermieter als Sicherheit hinterlegt, so kann der Vermieter sich das Geld von der Bank auszahlen lassen. Die Bank muss die Summe dann selbst wieder vom Mieter zurück-fordern. Das Ausstellen einer Bankgarantie ist für den Mieter mit Kosten verbunden bringt aber den Vorteil, dass bei hohen Kautionssummen der Betrag anderweitig eingesetzt werden kann.

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„Bei Verlängerung des Mietverhältnisses muss man beachten, dass auch die Bankgarantien verlängert werden.”
Mag. Bernd Hagen M.A.